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   OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16   

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https://dejure.org/2017,31202
OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16 (https://dejure.org/2017,31202)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.08.2017 - 9 LA 231/16 (https://dejure.org/2017,31202)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. August 2017 - 9 LA 231/16 (https://dejure.org/2017,31202)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 10.12.1996 - 23 B 93.3672
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16
    Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 1996 (- 23 B 93.3672 - juris) ergibt sich keine andere Beurteilung.

    Der Kläger hat zur Darlegung dieses Zulassungsgrunds angeführt, dass das Verwaltungsgericht vom Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 1996 - 23 B 93.3672 - abgewichen sei.

  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16
    Die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für das Erheben von Straßenausbaubeiträgen müssen danach aber auch nur im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vorliegen (so auch OVG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2004 - 2 A 269/04 - Rn. 57 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.8.1995 - 15 A 3907/92 - 3. Leitsatz in juris; Rosenzweig/ Freese/von Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 15 A 3907/92

    Abnahme des Werkes; Mängel des Werkes; Erheben von Straßenbaubeiträgen; Zeitpunkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16
    Die satzungsrechtlichen Voraussetzungen für das Erheben von Straßenausbaubeiträgen müssen danach aber auch nur im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vorliegen (so auch OVG Brandenburg, Urteil vom 23.11.2004 - 2 A 269/04 - Rn. 57 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.8.1995 - 15 A 3907/92 - 3. Leitsatz in juris; Rosenzweig/ Freese/von Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2004 - 2 M 52/03

    Weiter-Geltung der Satzung über einmalige Beiträge für frühere Maßnahmen trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.08.2017 - 9 LA 231/16
    Sie bleibt vielmehr maßgebend sowohl für die Beitragsfestsetzung als auch für das Leistungsgebot (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.5.2004 - 2 M 52/03 - 1. Leitsatz und Rn. 3 in juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 30 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Sind die sachlichen Beitragspflichten auf der Grundlage einer wirksamen Satzung entstanden, erlischt der Anspruch der Kommune auf die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen nicht deshalb, weil diese Satzung durch eine andere Satzung ersetzt oder mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft gesetzt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15.8.2017 - 9 LA 231/16 - juris Rn. 4).
  • VG Schleswig, 02.03.2021 - 9 B 43/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Sie bleibt maßgebend sowohl für die Beitragsfestsetzung als auch für das Leistungsgebot (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2017 - 9 LA 231/16 -, Rn. 4, juris, m. w. N.).

    Die Befugnis, den Beitrag durch Verwaltungsakt festzusetzen und von dem Beitragspflichtigen anzufordern, ergibt sich im Übrigen unabhängig von der inzwischen aufgehobenen Satzung auch direkt aus § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 155 AO (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2017 - 9 LA 231/16 -, Rn. 8, juris; Arndt/Hoefer/Dörschner in Die Gemeinde 2018, 90).

  • VG Schleswig, 04.11.2020 - 9 A 129/18

    Ausbaubeiträge

    Sie bleibt maßgebend sowohl für die Beitragsfestsetzung als auch für das Leistungsgebot (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2017 - 9 LA 231/16 -, Rn. 4, juris, m. w. N.).

    Die Befugnis, den Beitrag durch Verwaltungsakt festzusetzen und von dem Beitragspflichtigen anzufordern, ergibt sich im Übrigen unabhängig von der inzwischen aufgehobenen Satzung auch direkt aus § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 155 AO (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2017 - 9 LA 231/16 -, Rn. 8, juris; Arndt/Hoefer/Dörschner in Die Gemeinde 2018, 90).

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20

    Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht;

    Daher ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum diese Frage im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich und klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (vgl. nur Senatsbeschluss vom 15.8.2017 - 9 LA 231/16 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2022 - 9 LA 121/21

    Abnahme; Maßnahme, beitragsfähige; Straßenausbaubeitrag; Straßenbaulast;

    Daher ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum diese Frage im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich und klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 18 und vom 15.8.2017 - 9 LA 231/16 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 9 LA 132/20

    Ermessen; Ermessensakt, innerdienstlich; Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung

    Daher ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum diese Frage im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich und klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 18 und vom 15.8.2017 - 9 LA 231/16 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 20.06.2023 - 3 A 68/19

    Aufwandsspaltungsbeschluss; Festsetzungsverjährung; klassifizierte Straße;

    Ferner setzt das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten voraus, dass eine Widmung vorliegt und der Aufwand berechenbar ist, was regelmäßig dann der Fall ist, wenn nach Abschluss der technischen Ausbauarbeiten die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.8.2017 - 9 LA 231/16 -, juris Rn. 4).
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